Dorner, Emil Christian
Geburtsdatum/-ort: | 01.01.1848; Buchen |
---|---|
Sterbedatum/-ort: | 23.09.1922; Karlsruhe |
Beruf/Funktion: |
|
Kurzbiografie: | 1865 Abitur am Lyceum Karlsruhe, Studium der Rechte in Freiburg, Heidelberg und Berlin 1870 I. juristisches Staatsexamen; Rechtspraktikant in Emmendingen, Stockach, Waldshut, Karlsruhe, Konstanz, Korb, Donaueschingen 1873 II. juristisches Staatsexamen; Referendär in Buchen, Ettenheim, Bretten, Schwetzingen, Mannheim, Wiesloch; als Referendär Sekretär im Ministerium der Justiz 1876 Amtsrichter in Pforzheim, dann Stockach 1880 Oberamtsrichter 1881 Landgerichtsrat in Mosbach 1882 Assessor im Justizministerium 1883 Ministerialrat; rechtsverständiger Beirat der Generalintendanz der großherzoglichen Zivilliste (als Nachfolger von Jagemanns) 1894 Geheimer Oberregierungsrat 1896 Mitglied des Disziplinarhofs für nicht-richterliche Beamte 1899 Präsident des Landgerichts Karlsruhe 1900-1909 hält an der Technischen Hochschule Karlsruhe Vorlesungen über bürgerliches, Handels- und Wechselrecht 1901 Dr. jur. h. c. in Freiburg i. Br. 1905-1914 Mitglied der I. badischen Kammer 1909 Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe 1912 Wirklicher Geheimrat mit dem Titel Exzellenz 1915 Eintritt in den Ruhestand |
Weitere Angaben zur Person: | Religion: ev. Verheiratet: 1876 Mathilde, geb. Gesell (1856-1932), Tochter des Obereinnehmers Tobias Gesell Eltern: Vater: Christian Dorner 1807-1871, Obereinnehmer in Buchen, zuletzt wohnhaft in Emmendingen Mutter: Magdalena, geb. Huber, Tochter des Löwenwirts Huber in Lahr Geschwister: 1 Bruder (Christian Dorner 1852-1917, Landgerichtsdirektor in Offenburg) Kinder: 5 (3 Söhne, 2 Töchter) |
GND-ID: | GND/1012183424 |
Biografie
Biografie: | Wolfgang Leiser (Autor) Aus: Badische Biographien NF 1 (1982), 99-100 Dorner entstammt einer weit verzweigten mittelbadischen Familie, aus der mehrere Angehörige im 19. Jahrhundert vom kleinen Bürgertum in hohe Positionen aufstiegen. Für die Persönlichkeit Dorners ist charakteristisch, daß der Abiturient Theologie als Studienfach angibt und der junge Amtsrichter 1880 um die Versetzung an ein Kollegialgericht bittet, da ihm die Tätigkeit als Einzelrichter weniger zusage: Nach der Schilderung seiner Zeitgenossen war Dorner der Typ des bescheidenen, zurückgezogenen Beamten, „dem Pflichterfüllung bis zum äußersten innerstes Gebot war“ (K. Jordan, in: Festschrift zur Eröffnung des Bundesgerichtshofs, S. 104); von seinem Privatleben ist so gut wie nichts bekannt. Die zahlreichen Versetzungen des Praktikanten und Referendärs, aber auch des ins Beamtenverhältnis übernommenen Juristen sind für die seinerzeitige Personalpolitik kennzeichnend; auf diesem beschwerlichen Wege lernten die angehenden Staatsdiener alle Teile des Landes und der Staatsverwaltung kennen. Dorner wurde ein hochqualifizierter Ministerialbeamter und Gerichtspräsident. Seine Karriere war steil, sie ist nicht nur an den raschen Beförderungen abzulesen, sondern vielleicht noch deutlicher an seinen Ordensdekorationen: Zwischen 1885 und 1915 brachte es Dorner vom Ritterkreuz II. Klasse zum Großkreuz mit Eichenlaub des Zähringer Löwen-Ordens. Das Vertrauen Großherzog Friedrichs I. hat Dorner in hohem Maße besessen. Seine Amtszeit fiel in die Epoche der Vorbereitung und der Einführung erst der Reichsjustizgesetze (1879), dann des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1900), was die Justiz vor ungewöhnlich schwere Aufgaben stellte. Hierbei hat sich Dorner als Beamter, Richter und juristischer Schriftsteller große Verdienste erworben. Sein besonderes Interesse galt der freiwilligen Gerichtsbarkeit („Rechtspolizei“'). Von seinen Publikationen sind der Kommentar zum badischen Ausführungsgesetz zum BGB und das gemeinsam mit A. Seng bearbeitete Badische Landesprivatrecht noch heute unentbehrlich. |
---|---|
Werke: | Schriften (Auswahl): 1. Das Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898, erläutert (1899); 2. Das Badische Gesetz die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Notariat betreffend (Rechtspolizeigesetz) vom 17. Juni 1899 nebst Ausführungsverordnungen. Textausgabe mit Anmerkungen (1902, 2. Aufl.); 3. Das Badische Gesetz die Gerichts- und Notarkosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffend vom 15.6.1899. Textausgabe mit Einleitung und Anmerkungen (1909, 3. Aufl.); 4. Kommentar zur Badischen Rechtspolizeiverordnung (1902); 5. Das Badische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, mit Erläuterungen (1902); 6. gemeinsam mit A. Seng: Badisches Landesprivatrecht (H. Dernburg, Das bürgerliche Recht des Deutschen Reiches und Preußens, Ergänzungsband IV, 1906). |
Nachweis: | Bildnachweise: Stamm- und Familienbuch; Chronik der Landeshauptstadt Karlsruhe für die Jahre 1920/23 (Karlsruhe 1930) nach S. 234; Festschrift zur Eröffnung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (1950), 103 (Zeichnung nach dem Gemälde in der „Präsidentengalerie“ des Oberlandesgerichts Karlsruhe) |
Literatur + Links
Literatur: | E. Dorner, Stamm- und Familienbuch der Familie Dorner, Lahrer Linie (Karlsruhe 1930), 93 f. |
---|