Verknüpfte Objekte zu Neipperg, Reinhard IV; von

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Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente.

Objekttyp Urkunden
Quelle/Sammlung Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Altwürttembergisches Archiv
Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität / 1095-1818
Kloster- und Stiftsgutverwaltungen / 1095-1807
Maulbronn / 1147-1806
Urkunden
1.1 Kloster allgemein
1.1.3 Geleit-, Forst- und Jagdsachen
Archivalieneinheit
Partner Landesarchiv Baden-Württemberg
Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente.

Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg (Nypperg) entscheidet als Obmann einen umfangreichen Rechtsstreit zwischen dem Kloster Maulbronn, Graf Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) und mehreren Gemeinden um verschiedene Geleit-, Forst-, Jagd-, Schäferei und Weiderechterechte. Im einzelnen sind folgende strittige Punkte erwähnt: die Schäferei zu Heimsheim und Heimerdingen (Heymendingen), der Schaftrieb in Sternenfels und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach), Trieb- und Trapprechte derer von Sternenfels, Viehtrieb derer von Vaihingen, Ersingen und Wüstenglattbach (Wüsten Glappach) in den Wald, genannt der Hock; Zoll und Weggeld, auch die Vogteirechte von Mönsheim, weiter Nutzungsrechte, als Mönsheim vom Kloster Maulbronn wieder eingelöst worden war, Fruchtgülten des Klosters auf dem Höfle von Münchingen, der Wildbann am Schmieer (Schmyeher) Forst und in dem Kraich [Kraichgau], auch in den gegen Füllmenbach (Filmenbach) und Diefenbach gehörigen Wäldern jenseits der Straße gegen den Stromberg gelegen, die Behausung der Förster oder Forstknechte in den Maulbronner Dörfern, Wildbannstrafen, das neu aufgestellte Gericht in Mühlhausen (Mülhausen), die Wässerung dort, die Behandlung des gefangenen Forstknechts Volmar, Vorhaltung eines Wagens, Unterhalt und Besserung der Landstraßen bei Illingen und Lienzingen (Linzingen), Strafen und Kosten im Zusammenhang mit einem Überfall in Mühlhausen (Mülhausen) und die Gefangennahme des Bernhard Kruse. Das umfangreiche Libell dokumentiert die Gerichtsverhandlung und enthält auch zahlreiche, im Verfahren vorgelegte Dokumente.

Objekttyp Urkunden
Quelle/Sammlung Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Altwürttembergisches Archiv
Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität / 1095-1818
Kloster- und Stiftsgutverwaltungen / 1095-1807
Maulbronn / 1147-1806
Urkunden
1.1 Kloster allgemein
1.1.3 Geleit-, Forst- und Jagdsachen
Archivalieneinheit
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