Schulamt Offenburg 

Kurzbeschreibung: Behördengeschichte
Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurde 1803 das Territorium der gleichzeitig zum Kurfürstentum erhobenen Markgrafschaft Baden beträchtlich erweitert. Zur Vereinheitlichung von Verwaltung und Organisation der einzelnen Landesteile wurden 13 Organisationsedikte erlassen, die auch das Volksschulwesen regelten. Hier ist vor allem das 13. Edikt zur "Organisation der gemeinen und wissenschaftlichen Lehranstalten" zu nennen, das die Grundlage für den Aufbau des Volksschulwesens in Baden bildete. Es machte den Besuch der Volksschulen, damals gemeine oder Trivialschulen genannt, zur Pflicht. Schulaufseher sollten nach diesem Edikt der Kirchspiels-Pfarrer sein, Schuloberaufseher für die katholischen Schulen die "verordneten Schulvisitatoren", für die evangelischen Schulen die "Speziale oder Inspektoren". Eine Neuordnung des Schulwesens begann in den Jahren 1834/35. So wurden Verordnungen erlassen über die Einrichtung der Volksschule und deren Aufsichtsbehörde, sowie über Schulordnung und Lehrplan, über Klasseneinteilung, Unterrichtszeit, Versetzung der Schüler. Von jetzt ab wurde für sämtliche Volksschulen eines Bekenntnisses innerhalb eines Amtsbezirks durch die Oberschulbehörde ein Bezirksschulvisitator auf sechs Jahre ernannt. Der Bezirksschulvisitator wurde aus den Geistlichen des Amtsbezirks ausgewählt. Seine Aufgabe war u.a. die Visitation der Schulen sowie die Berichterstattung über Lehrer und besondere Ereignisse in der Schule. Die örtliche Schulaufsicht über Einhaltung des Lehrplans, Schulordnung und dienstliches Verhalten der Lehrer führte als Ortsschulinspektor der Pfarrer der Kirchengemeinde. Der Schulvorstand kümmerte sich um die übrigen - vornehmlich wirtschaftlichen - Schulangelegenheiten und setzte sich zusammen aus dem Bürgermeister und den Mitgliedern des Kirchengemeinderates in evangelischen, des Stiftungsrates in katholischen Gemeinden. Durch das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860 wurde festgelegt, dass die Leitung des öffentlichen Schulwesens ausschließlich Sache des Staates sei. 1862 wurde eine rein weltliche Zentral-Mittelbehörde, der Oberschulrat, eingerichtet, dem alle Befugnisse der bisherigen Zentral-Mittelbehörden - Synagogenrat, evangelischer und katholischer Oberkirchenrat sowie Oberschulkonferenz - übertragen wurden. Das Gesetz über die Aufsichtsbehörden für die Volksschulen vom 29. Juli 1864 und die Vollzugsverordnungvom 30. August 1864 übertrug die örtliche Aufsicht Ortsschulräten, bestehend aus dem Ortspfarrer, dem Bürgermeister, einem Lehrer und einer Anzahl von Mitgliedern, die durch die verheirateten und verwitweten Männer der Schulgemeinde zu wählen waren. Die Bezirksschulaufsicht wurde abgeschafft. An die Stelle der Bezirksschulvisitatoren traten vom 3. November 1864 an elf Kreisschulräte. Für die mittlere Schulaufsicht war das Großherzogtum Baden in elf Schulkreise eingeteilt worden: Konstanz, Villingen, Waldshut, Freiburg, Lörrach, Offenburg, Baden, Karlsruhe, Mannheim-Heidelberg, Heidelberg-Mosbach, Mosbach-Tauberbischofsheim. Der Offenburger Schulkreis umfasste die Bezirksämter Gengenbach, Kork, Lahr, Oberkirch, Offenburg und Wolfach. Das Gesetz vom 8. März 1868, später mehrmals verändert und neu gefasst, gestattete den Gemeinden, konfessionell getrennte Schulen zu vereinigen. Die 2. Novelle zu diesem Gesetz, vom 18. September 1876, führte die obligatorische Gemeinschaftsschule mit getrenntem Religionsunterricht in Baden ein. Die örtliche Aufsicht über die Volksschule und die Verwaltung des Schulvermögens wurde dem Gemeinderat übertragen. An die Stelle des Ortsschulrates trat die Ortsschulbehörde, in den Städten eine Schulkommission. "Neue Bestimmungen über dei Aufsichtsbehörden der Volksschule" enthielt die Verordnung vom 26. Februar 1894, die durch die Verordnung über die Schulbehörden vom 28. November 1913 aufgehoben wurde. In den Städten der Städteordnung wurden die Schulleiter zu Volksschulrektoren. Die Stadtschulräte erhielten hier zum Teil die Befugnisse von Kreisschulämtern. Geändert wurden die diesbezüglichen Bestimmungen über die Schulleiter in der Verordnung vom 24. April 1926. die Aufsichtsbefugnisse waren festgelegt in einer Verordnung vom 12. Dezember 1905, die am 12. November 1926 und am 1. November 1933 Veränderungen erfuhr. Durch die Verordnung vom 14. Juli 1882 wurden die 1864 eingerichteten elf Schulkreise aufgelöst und 13 Schulkreise (Kreisschulvisitaturbezirke) geschaffen: Konstanz, Villingen, Waldshut, Lörrach, Freiburg, Lahr, Offenburg, Baden, Karlsruhe, Bruchsal, Heidelberg, Mosbach, Tauberbischofsheim. Der Offenburger umfasste die Bezirksämter Achern (vorher Schulkreis Baden), Oberkirch, Offenburg (mit dem 1872 aufgelösten Bezirksamt Gengenbach). 1881 wurde der Sitz des Bezirksamtes Kork, das zum Offenburger Schulkreis gehört hatte, nach Kehl verlegt. Kehl kam 1882 zum Schulkreis Lahr. Die Kreisschulvisitaturen, deren jede mit einem vom Staat ernannten und mit Staatsdienereigenschaft angestellten Kreisschulrat besetzt war, führten die mittlere Aufsicht über die Volksschulen. Sie hatten namentlich periodische Visitationen vorzunehmen; sie leiteten die Weiterbildung der Lehrer, machten unter Vorlage der Bewerbungen die Vorschläge zur Besetzung erledigter Schulstellen und sorgten für deren provisorische Verwaltung. sie vermittelten den Verkehr zwischen den unterstellten Lehrern und örtlichen Schulaufsichtsbehörden mit dem Oberschulrat. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1904 wurden an Stelle der 13 Kreisschulvisitaturen 18 Schulkreise eingerichtet: Konstanz, Stockach, Villingen, Waldshut, Schopfheim, Lörrach, Freiburg, Emmendingen, Lahr, Offenburg, Baden, Karlsruhe, Pforzheim, Bruchsal, Mannheim, Heidelberg, Mosbach, Tauberbischofsheim. Zum Schulkreis Offenburg gehörten die Amtsbezirke Achenr, Oberkirch und Offenburg. Wolfach kam zum Schulkreis Lahr. Am 1. Mai 1924 erfolgte eine Neueinteilung in 14 Schulkreise: Konstanz, Stockach, Villingen, Waldshut, Lörrach, Freiburg, Emmendingen, Offenburg, Baden, Karlsruhe, Bruchsal, Heidelberg, Mosbach, Tauberbischofsheim. Das Kreisschulamt Schopfheim wurde wieder aufgelöst. Der Schulkreis Offenburg bestand nun aus den Amtsbezirken Kehl, Oberkirch, Offenburg und Wolfach. Die Gemeinden des 1924 aufgelösten Amtsbezirks Achern kamen zum Schulkreis Baden. Infolge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 und der Staatsministerialentschließung vom 7. November 1936 ergab sich mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 eine Neueinteilung der 14 Schulkreise. Der Schulkreis Lörrach umfasste die Amtsbezirke Kehl, Offenburg (mit dem aufgelösten Amtsbezirk Oberkirch), Wolfach. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964, in Kraft getreten am 1. April 1965, wurden aus den Kreisschulämtern Staatliche Schulämter, somit aus dem Kreisschulamt Offenburg das Staatliche Schulamt Offenburg. Durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Sitze und Bezirke der Oberschulämter und der Staatlichen Schulämter vom 6. November 1973 wurde das Staatliche Schulamt Offenburg zuständig für den Ortenaukreis mit dem aufgelösten Landkreisen Kehl, Lahr (zuvor beim Staatlichen Schulamt Emmendingen), Offenburg und Wolfach.
Bestandsgeschichte
Seit 1971 stand die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe in Schriftverkehr mit dem Staatlichen Schulamt Offenburg wegen Übernahme der dort ausscheidungsreif gewordenen und archivwürdigen Akten. Die Aktenablieferung erfolgte am 30. Oktober 1974. Abgeliefert wurden rund 28,50 lfd.m. General- und Spezialakten. Die ebenfalls vorgesehene Ablieferung von ca. 3-4 lfd. m Personalia erfolgte bisher nicht. Wegen Personalmangels sowie wegen räumlicher und finanzieller Schwierigkeiten durfte die Ablieferung ohne Ablieferungsverzeichnis erfolgen. Der Bestand enthält Ortsakten aus dem Sprengel des Landratsamtes Ortenaukreis bzw. aus den Sprengeln der bis zum 31. Dezember 1971 bestehenden Landratsämter Bühl, Kehl, Offenburg, Wolfach. Das Bezirks-/Landratsamt Bühl gehörte nie zum schulkreis Offenburg, wohl aber das 1924 aufgelöste und zum damaligen Bezirksamt Bühl gekommene Bezirksamt Achern. Mit Ausnahme der Gemeinde Lauf lagen alle 1972 vom aufgelösten Landratsamt Bühl zum Landratsamt Offenburg gekommenen Gemeinden im Sprengel des ehemaligen Bezirksamtes Achern. Bei den Ortsakten aus dem Sprengel des ehemaligen Landratsamtes Kehl fällt auf, dass mit Ausnahme der Gemeinden Renchen und Urloffen (Laufzeitbeginn 1920 bzw. 1924) Unterlagen erst ab 1945 vorhanden sind, obwohl Kehl bereits 1864-1882 (1864-1881 Amtsbezirk Kork, dann Amtsbezirk Kehl) und dann wieder von 1924 bis heute zum Schulkreis Offenburg gehörte. Am 22. September 1983 kamen als Zugang 1983/115 vom Staatsarchiv Sigmaringen 16 Aktenhefte (0,10 lfd.m) mit der Provenienz Schulamt Offenburg, die dem Bestand angegliedert wurden. Bei Umräumungsarbeiten im Magazin fanden sich im Jahre 1984 unverzeichnete Generalakten des Schulamtes Offenburg, die bei der Verzeichnung des Bestandes nicht bearbeitet wurden. Auch diese Akten wurden nachträglich dem Bestand angeschlossen. Im Jahre 1991 gelangte eine weitere Ablieferung des Schulamtes Offenburg in das Staatsarchiv Freiburg. Sie erhielt hier die Bestandsbezeichnung G 225/2. Die Verzeichnung der Akten erfolgte durch Herrn Erich Förster, Wirtschaftsarchivar a.D., im Auftrag des Oberschulamtes Freiburg, das hierfür die Mittel zur Verfügung stellte. Bei der endgültigen Ordnung des Bestandes wurde festgestellt, dass bei der Verzeichnung der Akten leider lediglich Aktentitel und Laufzeit festgehalten wurden. Verzichtet wurde auf Enthält-Vermerke sowie auf Angaben über Umfang und Vorprovenienzen. Außerdem sind die Aktentitel zu allgemein gehalten. Freiburg, im Oktober 1981 Erdmuthe Krieg Vorliegender Bestand setzt sich aus den bisherigen Beständen G 225/1 - G 225/2 zusammen. Er wurde im Juli 2008 im Rahmen der systematischen Aufarbeitung und Erschließung der Schulamtsüberlieferung durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann zum neuen Bestand G 225/1 zusammengefasst, das bisherige Findbuch zu G 225/1 in SCOPE konvertiert und der Bestand G 225/1 neu verzeichnet. Der Bestand umfasst nunmehr 1588 Nummern in 25,9 lfd.m. Freiburg, im Juli 2008 Kurt Hochstuhl
Erstellt (Anfang): 1808  [1808-1973 (Hauptlaufzeit: 1870-1965)]
Umfang: 1-1588
Objekttyp: Bestaende
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Staatsarchiv Freiburg
Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden
Geschäftsbereich Ministerium für Kultus und Sport
Staatliche Schulämter
Bestand
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: G 225/1 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-10946

Ortsbezüge:
  • Offenburg OG; Schulamt
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