Abt Konrad und Konvent von Amorbach belehnen Gerung den Metzger (carnifex), seine Frau Hedwig und ihre Erben mit dem ihnen von den Erben des Reinhard von Ballenberg (Ballenburg) aufgelassenen Drittel des kleinen Zehnten in Forchtenberg (Fortenberg) gegen die Verpflichtung zu einem jährlich auf Martini oder acht Tage nachher zu entrichtenden Zins von 1 Pfund Heller. Wird der Termin versäumt, so ist zur Strafe der Nachlässigkeit noch ein weiteres Pfund zu bezahlen. Siegler: Die Aussteller. Datum anno domini MCCXCV., III. kalendas Januarii. 

Erstellt (Anfang): 1294  [1294. Dezember 30.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band X., Nr. 4585, Seite 289
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: Fürstlich Leiningensches Generalverwaltungsarchiv in Amorbach
Signatur oder Titel des Originals: Amorbacher Kopialbuch A, Bl. 164

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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