Todeserklärung durch das Amtsgericht Heidelberg
Am 30.12.1921 erklärte das Amtsgericht Heidelberg Johann Hertel schließlich offiziell für tot und legte seinen Todeszeitpunkt auf den 5.5.1917 um 12 Uhr nachts fest.
Am 30.12.1921 erklärte das Amtsgericht Heidelberg Johann Hertel schließlich offiziell für tot und legte seinen Todeszeitpunkt auf den 5.5.1917 um 12 Uhr nachts fest.