Schröder, Richard
Geburtsdatum/-ort: | 19.06.1838; Treptow an der Tollense (heute Altentreptow) |
---|---|
Sterbedatum/-ort: | 03.01.1917; Heidelberg |
Beruf/Funktion: |
|
Kurzbiografie: | 1857 Beginn des Rechtsstudiums in Berlin 1860 Studium in Göttingen 1861 Promotion zum Dr. iur. in Berlin 1863 Habilitation in Bonn 1866 außerordentlicher Prof. in Bonn 1870 ordentlicher Prof. in Bonn 1872 ordentlicher Prof. in Würzburg 1882 ordentlicher Prof. in Straßburg 1885 ordentlicher Prof. in Göttingen 1888 ordentlicher Prof. in Heidelberg |
Weitere Angaben zur Person: | Religion: ev.-luth. Verheiratet: 1. 1866 Anna, geb. Hugo (gest. 4.3.1888) 2. 1895 Frida, geb. Forster, verwitwete Saunier Eltern: Vater: Ludwig Georg Friedrich Theodor Schröder, Richter, dann Rechtsanwalt Mutter: Ida, geb. Kölling Geschwister: 4 Schwestern Kinder: aus erster Ehe: 3 Söhne, 3 Töchter |
GND-ID: | GND/117079375 |
Biografie
Biografie: | Karl Kroeschell (Autor) Aus: Badische Biographien NF 4 (1996), 268-269 Der pommersche Juristensohn, zu dessen Lehrern im heimischen Treptow auch der Dichter Fritz Reuter gehörte, besuchte das Gymnasium in Anklam und wandte sich dann dem juristischen Studium zu, das er – unterbrochen nur durch ein Semester in Göttingen – in Berlin absolvierte. Sein besonderes Interesse galt von Anfang an dem deutschen Recht, das er in Berlin bei Carl Gustav Homeyer hörte sowie bei Georg Beseler, den er später als seinen eigentlichen Lehrer betrachtete. Daneben hörte der junge Jurist Vorlesungen zur Geschichte und zur Sprache des deutschen Mittelalters. Schon in seiner Berliner Dissertation schlug Schröder das Thema an, dem dann eines seiner wissenschaftlichen Hauptwerke galt: die Geschichte des ehelichen Güterrechts in Deutschland. Aus der Dissertation ging der erste, die germanischen Volksrechte behandelnde Teil des Werks hervor, der 1863 in Bonn als Habilitationsschrift eingereicht wurde. Die drei Bände des zweiten, dem Mittelalter gewidmeten Teiles erschienen 1868, 1870 und 1873. Der Plan einer Weiterführung bis an die Gegenwart heran war unterdessen aufgegeben. Dagegen trat Schröder in der beginnenden Diskussion um die Rechtsvereinheitlichung durch das Bürgerliche Gesetzbuch mehrfach hervor, namentlich auf den Juristentagen von 1875, 1876 und 1891. Er trat dabei für die Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlichen Güterstand ein – eine Lösung, die den modernen Bedürfnissen besser entsprochen hätte als die dann tatsächlich eingeführte Verwaltung und Nutznießung des Frauenvermögens durch den Ehemann. Auch ein anderes seiner Arbeitsfelder hatte sich Schröder schon in Berlin erschlossen. Nach seiner Promotion war er dem greisen Jacob Grimm bei der Arbeit am vierten Band der Weistümer zur Hand gegangen. Kurz vor seinem Tode im Jahre 1863 übergab Grimm dem angehenden Bonner Privatdozenten sein restliches Material, und Schröder führte die Sammlung zu Ende – mit zwei umfangreichen Textbänden von 1866 und 1869 und einem Registerband von 1878, der das Gesamtwerk erst richtig erschloß. Erst in einem späteren Lebensabschnitt nahm Schröder sein zweites Hauptwerk in Angriff: sein Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte. In Straßburg begonnen, wurde es größtenteils in Göttingen geschrieben und 1889 in Heidelberg abgeschlossen, wohin Schröder im Jahre zuvor übersiedelt war. Es ist vor allem dieses Buch, das den Namen von Schröder bis heute lebendig erhält. Die 6. Auflage war im Druck, als er starb, und die 7. Auflage von 1932 mit den Literaturnachträgen von Eberhard Freiherr von Künßberg wird bis heute nachgedruckt und viel benutzt. Das Werk entstand in freundschaftlichem Wettbewerb mit dem Handbuch Heinrich Brunners, mit dem es sich dann aufs beste ergänzte. Brunners breiter angelegtes Buch kam auch mit seinem zweiten Band nicht über die fränkische Zeit hinaus, während die Rechtsgeschichte von Schröder in wachsender Ausführlichkeit vor allem das Mittelalter behandelte. Rückblickend hat sich Schröder gern seiner Jahre in Bonn und später in Würzburg erinnert, während er in Straßburg und in Göttingen wohl nicht recht heimisch wurde. Seinen eigentlichen Platz aber fand er in Heidelberg, wo er fast ein Menschenalter hindurch bis zu seinem Tode wirkte. Beliebter und humorvoller Lehrer seiner Studenten, stand er auch bei seinen Kollegen in hohem Ansehen. Mehrfach war er Dekan seiner Fakultät, 1891/92 auch (Pro-)Rektor der Universität. Nicht zuletzt aber hat Schröder in Heidelberg zwei große wissenschaftliche Unternehmen in Gang gebracht, die ihn lange überdauern sollten: die Ausgabe der oberrheinischen Stadtrechte (seit 1905), die dann im Zweiten Weltkrieg zum Erliegen kam, und namentlich das Deutsche Rechtswörterbuch (seit 1914), das, beharrlich voranschreitend, noch heute an ihn erinnert. |
---|---|
Werke: | Gesch. d. ehel. Güterrechts in Dt. I-II 3 (1863-1874); Lehrbuch d. dt. Rechtsgesch. (1. Aufl. 1889); 7. Aufl. bearb. v. E. Frh. v. Künßberg (1932). Übersicht über die wichtigsten Arbeiten in dem Nachruf von Ulrich Stutz (vgl. Lit.). |
Nachweis: | Bildnachweise: Fotos im Lehrbuch d. dt. Rechtsgeschichte und bei Ulrich Stutz (vgl. Lit.). |
Literatur + Links
Literatur: | Nachrufe: Ulrich Stutz, in: ZSRG Germ. Abt. 38, 1917, VII-LVIII; Konrad Beyerle, in: Dt. biograph. Jb., Überleitungsband II, 1928, 138-147; Karl von Amira, in: Jb. d. bayr. Ak. d. Wiss. in München 1917, 80-86; Ernst Heymann, in: Dt. Jurist.-Ztg. 22, 1917, 206-208; Eberhard Frh. v. Künßberg, in: ZGO NF 32, 1917, 330-334. |
---|