Württemberg-Mömpelgard, Barbara, Gräfin
Herzog Christoph von Württemberg spricht bei Landgraf Wilhelm von Hessen u. a. folgende Punkte an, die dieser mit Landgraf Philipp zu beraten gebeten wird, dass 1. unter den württembergischen und den übrigen Theologen die "Dissidien de majestate Christi" verglichen und 2. die verwitwete Gräfin Barbara von Württemberg-Mömpelgard entschädigt werde, 3. die Pfalzgrafen Herzog Wolfgang und Herzog Georg Johann versöhnt werden und 4. Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz von den Lehren Zwinglis abfalle, woneben Herzog Christoph 5. in Religionssachen auf eine Sendung an Kaiser Maximilian II. noch vor dem Reichstag sowie 6. wegen des Condéschen Anlehens auf ernstliche Beratschlagung drängt, wie man wieder zu seinem Geld kommen könne, und 7. den Wunsch ausdrückt, dass Graf Friedrich I. von Mömpelgard den Titel und Wappen eines Herzogs von Württemberg annehmen sollte, wonach Landgraf Wilhelm eine Besprechung aller Angelegenheiten mit seinem Vater verspricht., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite Haus- und Staatsarchiv (1820-1840), Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite Haus- und Staatsarchiv (1820-1840), Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite Herzog Christoph von Württemberg spricht bei Landgraf Wilhelm von Hessen u. a. folgende Punkte an, die dieser mit Landgraf Philipp zu beraten gebeten wird, dass 1. unter den württembergischen und den übrigen Theologen die "Dissidien de majestate Christi" verglichen und 2. die verwitwete Gräfin Barbara von Württemberg-Mömpelgard entschädigt werde, 3. die Pfalzgrafen Herzog Wolfgang und Herzog Georg Johann versöhnt werden und 4. Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz von den Lehren Zwinglis abfalle, woneben Herzog Christoph 5. in Religionssachen auf eine Sendung an Kaiser Maximilian II. noch vor dem Reichstag sowie 6. wegen des Condéschen Anlehens auf ernstliche Beratschlagung drängt, wie man wieder zu seinem Geld kommen könne, und 7. den Wunsch ausdrückt, dass Graf Friedrich I. von Mömpelgard den Titel und Wappen eines Herzogs von Württemberg annehmen sollte, wonach Landgraf Wilhelm eine Besprechung aller Angelegenheiten mit seinem Vater verspricht., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
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Zur Detailseite Haus- und Staatsarchiv (1820-1840), Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite Weinlieferung an die Mutter Herzog Friedrichs von Württemberg, Gräfin Barbara von Waldeck, sowie an Herzogin Christine von Holstein-Gottorf., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite Weinlieferung an die Mutter Herzog Friedrichs von Württemberg, Gräfin Barbara von Waldeck, sowie an Herzogin Christine von Holstein-Gottorf., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
Zur Detailseite Weinlieferung an die Mutter Herzog Friedrichs von Württemberg, Gräfin Barbara von Waldeck, sowie an Herzogin Christine von Holstein-Gottorf., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart] /
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Geburtsdatum/-ort: | 08.04.1536; Kassel |
Sterbedatum/-ort: | 08.06.1597; Schlos Waldeck; begr. in der Klosterkirche Netze/Hessen |
Weitere Angaben zur Person: | Verheiratet: 10.9.1555 Graf Georg (I.) von Württemberg-Mömpelgard Eltern: Vater: Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen Mutter: Christine, geb. Herzogin von Sachsen Kinder: 3; Ulrich (14.7.1556-9.3.1557), Friedrich I. (19.8.1557-29.1.1608), Eva Christina (25.10.1558-30.3.1575) |
GND-ID: | GND/138604088 |
Biografie: | Franz Brendle (Autor) Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 127-128
Die Heirat Barbaras mit Graf Georg von Württemberg war auf Druck Herzog Christophs 1555 zustandegekommen, der seinen Onkel nach langen Vorbehalten zu diesem Schritt überreden konnte. Es war die erste einer Reihe von dynastischen Verbindungen zwischen den protestantischen Fürstenhäusern Hessen und Württemberg, um die konfessionelle Bündnispolitik auch familiär abzusichern. Mit ihrem Gatten, der seit 1553 die linksrheinischen Besitzungen des Hauses Württemberg innehatte, bezog Barbara ihren Wohnsitz in der Grafschaft Mömpelgard. Der Ehe entstammten drei Kinder, von denen der 1557 geborene Sohn Friedrich 1593 die Regierung im Herzogtum Württemberg übernahm, nachdem Herzog Ludwig kinderlos gestorben war. Barbara wurde damit zur Stammutter des Hauses Württemberg. Da sie wegen ihrer überharten Strenge gefürchtet war, hatte Herzog Christoph zeitweise erwogen, ihr die Erziehung des Sohnes zu verbieten. Nach dem Tod Graf Georgs 1558 verstrickte sie sich in zahlreiche amouröse Abenteuer, so daß ihr Vater, Landgraf Philipp, es für das beste hielt, sie in ein württembergisches Schloß zu stecken. Barbaras Bruder, Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, regelte dann die Angelegenheit, indem er die zweite Eheschließung Barbaras mit Graf Daniel zu Waldeck vermittelte. |
Nachweis: | Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997 |