Trauer-Reglement Wegen des ... Ablebens ... Großherzogs Carl wird am 8. Dezember als dem Todestag an gerechnet, die Trauer auf sechs Monate, nemlich bis zum 8. Juni 1819 einschließlich angelegt
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
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Beteiligte: | |
Umfang: | 2 Bl |
Anmerkungen: | Unterzeichnet: Carlsruhe, den 9. December 1818. auf höchsten Befehl. Großherzogliches Oberhofmarschalln-Amt |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1363211420 [PPN] |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1363211420 |
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