Es sind zwar in dem hiesigen Herzogthum ... Verordnungen ergangen : weil aber wahrzunehmen gewesen, daß solche eines theils nicht gehörig observiret worden ... so haben Se. Herzogliche Durchlaucht auf die hierunter erstattete Berichte anderweit gnädigst zu verordnen geruhet ...
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
Beteiligte: | |
Körperschaft: | Zweibrücken |
Umfang: | 3 ungezählte Seiten 2° |
Nebentitel: | Herzogtum dass teils Teils observiert Seine |
Anmerkungen: | Vorlageform der Veröffentlichungsangabe am Ende des Textes: Zweybrücken den 26ten May 1791. Zur Herzogl. Pfalzzweybrückischen Regierung verordnete Präsident, Canzlar, Geheime- und Regierungsräthe. Schmid. Hien, Rath und Regierungs-Secretarius. |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1559444185 [PPN] |
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