Wir beauftragen hiermit Unsern Präsidenten des Justiz-Ministeriums, Geheimrath Freiherrn von Stengel, den anliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Bereinigung der Unterpfandsbücher, Unsern getreuen Ständen, zunächst der zweiten Kammer, zur Zustimmung vorzulegen. Zugleich ernennen Wir für diese Vorlage den Ministerialrath Keller als Regierungskommissär Gegeben zu Carlsruhe in unserem Staatsministerium den 9. Dezember 1859 ; Beilage zum Protokoll der 9. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 14. Dezember 1859 Friedrich von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen