Die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins als Teil der württembergischen Rettungshausbewegung
Am 13. März 1823 rief die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins dazu auf, zur Fürsorge für vernachlässigte Kinder eigene Erziehungsanstalten zu gründen. Hatte 1823 nur eine solche Anstalt im Königreich Württemberg bestanden, kam es im Anschluss an den Aufruf zu zahlreichen Gründungen, wie beispielsweise 1823 in Winnenden und Korntal, 1825 in Tuttlingen und 1826 in Stammheim bei Calw und in Kirchheim unter Teck. Bis 1845 wurden insgesamt 16 evangelische Rettungsanstalten im Königreich gegründet, die bis dahin eine beachtliche Zahl von 2.287 Jungen und 1.342 Mädchen aufgenommen hatten.
Vorbild für die württembergischen Rettungshäuser war die 1820 im badischen Beuggen von Christian Heinrich Zeller (1779-1860) und Christian Friedrich Spittler (1782-1867) eröffnete Armen-Schullehrer- und Armen-Kinder-Anstalt. Die beiden Gründer waren gebürtige Württemberger und Mitglieder der Basler Christentumsgesellschaft, einer Schweizer Vereinigung von Pietisten. Fast alle württembergischen Anstaltsgründer, meist Pfarrer und Beamte, waren mit Zeller und Spittler bekannt oder selbst Mitglied der Christentumsgesellschaft, der zahlreichen örtlichen Wohltätigkeitsvereine oder der Zentralleitung. Aufgrund dieser engen Vernetzung kann von einer württembergischen „Rettungshausbewegung“ gesprochen werden.
Die Rettungshauszöglinge konnten aus Großfamilien stammen, Halb- und Vollwaisen oder Kinder lediger Mütter sein. Ihnen allen gemeinsam war die Armut. Aus pietistischem Verständnis war Mangel an Gottesfurcht der Hauptgrund für die Armut der Menschen. Deshalb glaubten die Pietisten, dass man die Armut der Kinder nur verhindern könne, wenn man sie zu einem gottgefälligen Leben, Ordnung, Pünktlichkeit, Bescheidenheit und Anstand erzieht. Die religiöse „Seelenrettung“ der Kinder war oberstes Erziehungsziel. Daraus resultierte die Bezeichnung der Anstalten als „Rettungshäuser“. Diese enge Verknüpfung von Erziehung und Religion wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts von liberalen Pädagogen kritisiert und führte zum Vorwurf, die Anstalten seien reine Beterfabriken und Kasernen.
Geleitet wurden die Anstalten von einem Hauselternpaar, welches meist von einem Knecht und einer Magd unterstützt wurde. Der Hausvater, ein geprüfter Lehrer, übernahm den Unterricht und die Erziehung der Kinder. Die Hausmutter hingegen war für Haushalt, Essen, Kleidung und Wäsche zuständig. Neben dem Schulunterricht mussten die Jungen in der Landwirtschaft der Anstalten mithelfen, die Mädchen arbeiteten im Haushalt. So sollten die Zöglinge auf eine künftige Arbeit als Bauer, Handwerker oder Magd vorbereitet werden. Bei der Aufnahme in die Anstalten waren die meisten Kinder zwischen sechs und acht Jahre alt, entlassen wurden sie nach der Konfirmation mit etwa 14, maximal 16 Jahren.
Konnten die Eltern das nötige Kostgeld für die Kinder nicht aufbringen, so übernahmen die örtliche Armenkasse oder die Zentralleitung die Kosten. Zur Finanzierung der Anstalten dienten nicht nur die Kostgelder, sondern vor allem Spenden, welche unter anderem regelmäßig vom württembergischen Königshaus und der Zentralleitung eingingen.
Amelie Bieg
Quellen und weitere Informationen zum Thema unter
Bieg, Amelie: Die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins als Teil der württembergischen Rettungshausbewegung.
In: Holtz, Sabine (Hg.): Hilfe zur Selbsthilfe. 200 Jahre Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg. Baden-Baden 2016, S. 46-69.