Die Brüder Friedrich, Konrad und Walther genannt von Heinriet (Hehenriot) beurkunden, dass ihr Verwandter (dilectus consanguineus noster) Ritter Gerung von Helmstadt seine Güter in Kochendorf (Cochendorf) an das Stift Wimpfen verkauft und mit ihrem, Willen diesem das Eigentum übertragen hat (possessionem et dominium transtulit), und verzichten auf ihre etwaigen Rechte, die sie überdies auf Bitten Gerungs und des Propstes, der Gerungs Bruder ist, ausdrücklich auf das Stift übertragen. Siegler: Die Aussteller. Actum et datum anno domini MCC nonagesimo quinto, in crastino sancti Georii martiris.
Erstellt (Anfang): | 1295 [1295. April 24.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band X., Nr. 4662, Seite 339 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=5653 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: StA Darmstadt Signatur oder Titel des Originals: A 1 Nr. 241/16 |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: | |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |
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