Der Abt Bruder Konrad und der Konvent von Maulbronn (Mulenbrunne) beurkunden, dass ihnen die Ehegatten Dyezo und Hedwig von Neipperg (Nyperg) aus Liebe zu ihrem Kloster (ob favoris affectum, quo domum nostram amplectuntur gratia speciali) und um ihres, ihrer Vorfahren, Verwandten und Wohltäter Seelenheils willen alle ihre beweglichen und unbeweglichen Güter vermacht haben. Sie versprechen dafür, die Ehegatten in ihrem Besitz lebenslänglich nicht zu irren, auch wenn eines von ihnen stirbt, den andern Teil im Genuss zu lassen. Siegler: Der Abt von Maulbronn, dessen Siegel der Konvent mitgebraucht. Datum anno domini MCOXCIX., feria tertia proxima post festum beatorum Phylippi et Jacobi apostolorum. 

Beteiligte:
  • Konrad; Abt von Maulbronn; Maulbronn; Konvent [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1299  [1299. Mai 5.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band XI., Nr. 5273, Seite 241
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 502 U 1223

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
Beschreibstoff: Pergament
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