Bischof Emich von Speyer bestätigt die von Clara, Witwe des Grafen Heinrich von Eberstein, und ihren Söhnen Otto und Heinrich gemachte Stiftung einer Pfründe am Altar des heiligen Nikolaus im Kloster Frauenalb für einen Priester, der täglich eine Messe zu lesen hat. Die Einkünfte der Pfründe sollen bestehen in 20 Maltern Roggen vom Zehnten des Grafen von Eberstein in Bretten, 1 Fuder Wein vom Zehnt zu Oberöwisheim und 6 Pfund Hellern aus Gochsheim. Wird von den Erben und Nachfolgern der Stifter die Besetzung der Pfründe im Erledigungsfall länger als zwei Monate versäumt, fällt das Besetzungsrecht an den Bischof von Speyer.
Bischof Emich von Speyer bestätigt die von Clara, Witwe des Grafen Heinrich von Eberstein, und ihren Söhnen Otto und Heinrich gemachte Stiftung einer Pfründe am Altar des heiligen Nikolaus im Kloster Frauenalb für einen Priester, der täglich eine Messe zu lesen hat. Die Einkünfte der Pfründe sollen bestehen in 20 Maltern Roggen vom Zehnten des Grafen von Eberstein in Bretten, 1 Fuder Wein vom Zehnt zu Oberöwisheim und 6 Pfund Hellern aus Gochsheim. Wird von den Erben und Nachfolgern der Stifter die Besetzung der Pfründe im Erledigungsfall länger als zwei Monate versäumt, fällt das Besetzungsrecht an den Bischof von Speyer., Bild 1 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Bischof Emich von Speyer bestätigt die von Clara, Witwe des Grafen Heinrich von Eberstein, und ihren Söhnen Otto und Heinrich gemachte Stiftung einer Pfründe am Altar des heiligen Nikolaus im Kloster Frauenalb für einen Priester, der täglich eine Messe zu lesen hat. Die Einkünfte der Pfründe sollen bestehen in 20 Maltern Roggen vom Zehnten des Grafen von Eberstein in Bretten, 1 Fuder Wein vom Zehnt zu Oberöwisheim und 6 Pfund Hellern aus Gochsheim. Wird von den Erben und Nachfolgern der Stifter die Besetzung der Pfründe im Erledigungsfall länger als zwei Monate versäumt, fällt das Besetzungsrecht an den Bischof von Speyer., Bild 2 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
Bischof Emich von Speyer bestätigt die von Clara, Witwe des Grafen Heinrich von Eberstein, und ihren Söhnen Otto und Heinrich gemachte Stiftung einer Pfründe am Altar des heiligen Nikolaus im Kloster Frauenalb für einen Priester, der täglich eine Messe zu lesen hat. Die Einkünfte der Pfründe sollen bestehen in 20 Maltern Roggen vom Zehnten des Grafen von Eberstein in Bretten, 1 Fuder Wein vom Zehnt zu Oberöwisheim und 6 Pfund Hellern aus Gochsheim. Wird von den Erben und Nachfolgern der Stifter die Besetzung der Pfründe im Erledigungsfall länger als zwei Monate versäumt, fällt das Besetzungsrecht an den Bischof von Speyer., Bild 3 [Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe]
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Beteiligte: | - Bischof Emich von Speyer; Clara von Eberstein; Otto von Eberstein; Heinrich von Eberstein [Siegler]
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Erstellt (Anfang): | 1322 [23. Dezember 1322] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 4 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) Urkunden Kleinere geistliche Territorien Frauenalb Frauenalb / 1193-1802 Generalia Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 40 Nr. 43 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3483158 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung Regesten: ZGO 23 (1871) S. 288 f. Druck: ZGO 23 (1871) S. 318-320 |
Sonstiges: | Siegelbeschreibung: Von 4 Siegeln nur 1 und 3 erhalten, beide beschädigt |