Verknüpfte Orte zu Die Stadt Reutlingen befreit die in der Reutlinger Parochie gelegenen Güter des Klosters Bebenhausen gegen eine Abgabe von 2 Pfund Heller jährlich von jeglicher Steuer und Leistung, verbietet ihm aber zugleich jede Vermehrung seines Grundbesitzes in ihrem Gebiet.

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