Verknüpfte Orte zu König Heinrich (VII.) urkundet für Landulf den Erwählten von Worms, dass alle welche in dessen Stadt Ladenburg als Bürger wohnen wollen, von der Dienstbarkeit gegen männiglich befreit sein und nur dem Erwählten von Worms dienen sollen, ob sie nun ihm oder einem seiner Fürsten oder Dienstmannen angehörten. Zeugen: Konrad Abt von St. Gallen, der Abt von Kempten, Hartmann Graf von Dillingen, Graf von Löwenstein, Heinrich der Alte von Neuffen und sein Bruder Albert.

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