Es sind zwar in dem hiesigen Herzogthum ... Verordnungen ergangen : weil aber wahrzunehmen gewesen, daß solche eines theils nicht gehörig observiret worden ... so haben Se. Herzogliche Durchlaucht auf die hierunter erstattete Berichte anderweit gnädigst zu verordnen geruhet ...
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
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Beteiligte: | |
Körperschaft: | Zweibrücken |
Umfang: | 1 Online-Ressource (3 ungezählte Seiten) 2° |
Gesamttitel: | VD18 digital |
Nebentitel: | Herzogtum dass teils Teils observiert Seine |
Anmerkungen: | Vorlageform der Veröffentlichungsangabe am Ende des Textes: Zweybrücken den 26ten May 1791. Zur Herzogl. Pfalzzweybrückischen Regierung verordnete Präsident, Canzlar, Geheime- und Regierungsräthe. Schmid. Hien, Rath und Regierungs-Secretarius. |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1559444401 [PPN] |
URL: | http://idb.ub.uni-tuebingen.de/opendigi/Ek31_fol_84 |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1559444401 |