Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graf bey Rhein ... Fügen hiemit zu wissen: Nachdeme Wir zu Unserem höchst-empfindlichen Mißfallen biß zu gegenwärtiger Zeit wahrnemen müssen, welcher gestalten das erschröcklich- und unmenschliche Laster des Kinder-Mords ohnerachtet des im Jahr 1726. in Druck herausgegebene[n] und im gantzen Land von drey zu dreyen Monathen offentlich verkündigt werdenden geschärfften Edicts gegen die Kinder-Mördere, dermahlen mehr als sonsten grassire, und gleichsam gemein werden wolle, daß Wir um die Leute desto ehender von diesem erschröcklichen Laster unmenschlicher Ausübung abzuhalten, mithin bey selbigen darzu eine mehr verfangende Forcht und Schröcken zu erwecken, gegenwärtig geschärffteres Edict in gleichmäßigem Druck nochmahlen ausgehen zu lassen ...
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graf bey Rhein ... Fügen hiemit zu wissen: Nachdeme Wir zu Unserem höchst-empfindlichen Mißfallen biß zu gegenwärtiger Zeit wahrnemen müssen, welcher gestalten das erschröcklich- und unmenschliche Laster des Kinder-Mords ohnerachtet des im Jahr 1726. in Druck herausgegebene[n] und im gantzen Land von drey zu dreyen Monathen offentlich verkündigt werdenden geschärfften Edicts gegen die Kinder-Mördere, dermahlen mehr als sonsten grassire, und gleichsam gemein werden wolle, daß Wir um die Leute desto ehender von diesem erschröcklichen Laster unmenschlicher Ausübung abzuhalten, mithin bey selbigen darzu eine mehr verfangende Forcht und Schröcken zu erwecken, gegenwärtig geschärffteres Edict in gleichmäßigem Druck nochmahlen ausgehen zu lassen ...: Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graf bey Rhein ... Fügen hiemit zu wissen: Nachdeme Wir zu Unserem höchst-empfindlichen Mißfallen biß zu gegenwärtiger Zeit wahrnemen müssen, welcher gestalten das erschröcklich- und unmenschliche Laster des Kinder-Mords ohnerachtet des im Jahr 1726. in Druck herausgegebene[n] und im gantzen Land von drey zu dreyen Monathen offentlich verkündigt werdenden geschärfften Edicts gegen die Kinder-Mördere, dermahlen mehr als sonsten grassire, und gleichsam gemein werden wolle, daß Wir um die Leute desto ehender von diesem erschröcklichen Laster unmenschlicher Ausübung abzuhalten, mithin bey selbigen darzu eine mehr verfangende Forcht und Schröcken zu erwecken, gegenwärtig geschärffteres Edict in gleichmäßigem Druck nochmahlen ausgehen zu lassen ...: Geben Mannheim den 12. Decembris 1739: Geben Mannheim den 12. Decembris 1739
Datierung : | |
Autor/Urheber: | |
Ortsbezüge (Werk): | |
Objekttyp: | Digitalisiertes Werk |
Weitere Angaben zum Werk: | einbändiges Werk Deutsch [Sprache] |
Inhalt: | - Abschnitt
Maßstab/Farbkeil |
Quelle/Sammlung: | Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | urn:nbn:de:bsz:16-diglit-261863 [URN] |
Weiter im Partnersystem: | https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_philipp1739a |
Personenbezüge: | |
Schlagwörter: | Kindesmord, Strafverfolgung, Verwaltungsvorschrift |