DEmnach der Hochwürdigste Fürst und Herr, Herr Emmerich Joseph, Ertz-Bischoff zu Mayntz, des Heiligen Römischen Reichs durch Germanien Ertz-Cantzlar und Chur-Fürst [et]c. [et]c. in einem, unterm 30. Novembr. nächsthin anhero erlassenen, ... Schreiben Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath dahier unter andern die Nachricht zu ertheilen gnädigst geruhen wollen, daß Höchstdieselbe auf Veranlassung Ihro Röm. Kayserl. Maj. einen Churfürstl. Collegial-Tag auf den 7. Januarii des innstehenden 1764. Jahres nach dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt auszuschreiben bewogen worden, ...; So heget zwar wohlgedachter Ein Hoch-Edler Rath zu seiner Burgerschaft und denen gesammten Einwohnern dieser Stadt das gewisse Vertrauen, es werden dieselbe dasjenige, was in mehreren, ohnehin bekandten ... Edicten, wegen verbottener Beherbergung und Einnehmung derer Fremden, ohne Vorwissen und Genehmigung Löbl. Schatzungs-Amtes, hiebevor schon verordnet worden, auch dermahlen in genaue Obacht nehmen, ... Geschlossen bey außerordentlichem Raths-Sitz. Samstags den 10. Decembris 1763 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Frankfurt am Main
Umfang: [1] Bl quer-2°
Nebentitel: Erzbischof Mainz Erzkanzler Kurfürst Rat erteilen römisch kaiserl. kaiserlichen Majestät kurfürstl. kurfürstlichen Kollegialtag hegt Bürgerschaft gesamten bekannten Edikten verbotener löblichen
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1343209137 [PPN]
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