Das gesamte Vermögen des zum Eintritt in das Kloster Maulbronn entschlossenen Schülers Merkelin, eines Sohnes des verstorbenen Bürgers Brechter in Speyer, wird dem Kloster mit Bestimmungen übergeben, wie es für den Fall seines Rücktritts in die Welt oder seines Todes vor abgelegtem Gelübde oder seines wirklichen Eintrittes damit gehalten werden solle.
Erstellt (Anfang): | 1266 [1266. März 30.] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VI., Nr. 1861, Seite 254-255 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=2614 |
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: A 502 M U 7 |
Ortsbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |