[Urkunde] 

Datierung :
  • 17.03.1577
Ortsbezüge (Werk):
  • [Heidelberg?] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Urkunden Barth 201 und 201a sind zusammengeheftet. Der Heidelberger Bürger Hartmann Eisenhauer und seine Ehefrau Magdalena beurkunden, dass sie von dem Heidelberger Bürger Hans Württemberger, Pfründner im Siechenspital der Stadt, mit Datum der Urkunde 70 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Sonntag Laetare oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 3½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit der gesamten Hofreite in der Heidelberger Vorstadt in der Ziegelgasse ein, das an das Anwesen des Philipp Boppert (?) und an das von Simon Herzlieb grenzt. Eisenhauer und seine Frau bestätigen, dass auf dem Haus bereits mehrere Zinslasten ruhen, nämlich: 1 Batzen vff die stegen, 1 Gulden für das Gutleuthaus und 1 Gulden für das Spital. Weiters sind keine Zinsen mehr fällig. Sollten jedoch noch weitere Belastungen auftauchen, die zum Zeitpunkt der Urkundenausfertigung unbekannt waren, so übernemhem die Eheleute deren Ablösung, ohne dass Württemberger dadurch Nachteile entstehen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten Hans Württemberger oder seine Erben in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an Württemberger oder seine Erben gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Eisenhauer und seine Frau oder deren Erben zurück und Württemberger hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Nikolaus Schreck und Ludwig Hermann angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-120835 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth201
Suche
Moyenne (0 Voter)