Sowohl der See als auch die angrenzenden Feuchtwiesen bilden ein wertvolles Biotop und wurden unter Schutz gestellt. Große Teile des nördlichen und östlichen Seeufers sowie etwa die halbe Wasserfläche sind in den Bereich einbezogen. Die nördlichen Uferbereiche dürfen gar nicht betreten werden. Daneben sind Teile des Sankenbachsees als Naherholungsgebiet freigegeben und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Westlich des Sees befindet sich die Wasserfallhütte.