[Urkunde] 

Datierung :
  • 13.11.1459
Ortsbezüge (Werk):
  • [Heidelberg] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Der Heidelberger Bürger Konrad (Contz) Metzler der Lange und seine Ehefrau Alhuss (?) beurkunden, dass sie von Katherin, der Witwe des Jost Neckarau, einen Garten in Heidelberg, der auf der einen Seite an Peter Engelhards und auf der anderen Seite an Christian Malers Garten grenzt und sich am Burgweg hinaufzieht, für einen jährlichen Zins von 1 Pfund alten Gelds in Heidelberger Währung, der am Martinstag (11. November) oder innerhalb von einer Woche danach zu zahlen ist, in Erbpacht übernommen haben. Sollten die Eheleute oder ihre Erben die Zinszahlung nicht fristgerecht leisten und säumig bleiben, so können Katherin oder ihre Erben die Zinsen vor der Stadt Heidelberg einklagen. Metzler und seine Ehefrau verpflichten sich darüber hinaus, die auf dem Garten lastenden Abgaben zu übernehmen und zukünftig zu leisten: Jährlich sind 15 Heller ewigen Zinses an die Nonnen von Kloster Neuburg und eine Gans an den Pfalzgrafen abzugeben. Der Garten gehörte ehemals dem verstorbenen Heidelberger Bürger Konrad Eppenbach und seiner Tochter Katherin, der Ehefrau Reibold Siegelmanns. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Hans Sarwart und Hans Kesseler angehängt wurde, nachdem die Übertragung des Gartens in ihrer Gegenwart stattgefunden hat.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-117753 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth104
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