[Urkunde] 

Datierung :
  • 21.10.1472
Ortsbezüge (Werk):
  • [Heidelberg] [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Deutsch [Sprache]
Inhalt:
  • Bürgermeister und Rat der Stadt Heidelberg beurkunden, dass sie in einem Streit zwischen dem Magister Andreas von Eppingen, Bakkalaureus beider Rechte, als dem Vertreter der Universität und dem Heidelberger Bürger Nikolaus Dieburger wegen eines Zinses von jährlich 30 Schilling alter Heidelberger Heller, der auf Dieburgers Haus gegenüber der Marienkapelle laste und den er etwa seit vier Jahren nicht mehr gezahlt habe, die Klage Dieburgers abgewiesen und zu Gunsten der Universität entschieden haben. Nikolaus Dieburger hatte gegen die Universität auf Minderung des Zinses geklagt, da „vormals zwo hoffstat, huß und kelterhuß, an sins nuwen huß stat gestanden und solicher zinß uff dem kelterhuß belegt gewest […] an dem Nuwenhuse eyne Halbteile vor solichen zinß verhafft zu machen vnd das ander halbteile des zinß halb vnbeswert zu lassen“. Da aber Dieburger und seine Vorfahren den vollen Zins bereits über einen langen Zeitraum gezahlt und damit de facto längst anerkannt hätten, erhebe die Universität den Zins zu Recht und kann ihn daher von Dieburger auch weiterhin in der genannten Höhe von 30 Schilling einfordern, zumal die Universität den Verleihungsbrief vorlegen kann, der den Zins für die gesamte bebaute Hofreite festschreibe. Ankündigung des Stadtsiegels, das von den Bürgermeistern Peter Weigel und Hans Kucheler angehängt wurde.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118019 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth116

Ortsbezüge:
Personenbezüge:
  • Eppingen, Andreas von
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